Das OEM-Geschäft befindet sich im Aufbau. Was wir heute bauen, ist die Mechanik und Antriebstechnik des PALLAS.75 — hervorgegangen aus der produktiven Baureihe ZELOS, mit dokumentierter Ersatzteilverfügbarkeit. Genau diese Baugruppen sind einzeln lieferbar.
Stückzahlen, Preise und Lieferzeiten hängen am Volumen und stehen deshalb nicht hier. Was wir zusagen können, sagen wir verbindlich im Gespräch.
Antriebsräder als Alu-Frästeil, Laufrollen, Ketten und Fahrwerksbefestigung. Beim PALLAS.75 sind das 60 mm breite Ketten und zwei Laufrollen je Seite — ausgelegt für niedrigen Bodendruck und Traktion auf weichem Untergrund.
Motor-Getriebe-Einheit mit zugehöriger Regelung, angebunden über CANopen. Als Baugruppe abgestimmt, statt aus Einzelteilen zusammengesucht — das spart die Auslegungsarbeit, an der Eigenentwicklungen meist hängen bleiben.
Die mechanische Aufnahme mit vier Verriegelungen samt Strom- und Datenschnittstelle. Wer sie übernimmt, kann Aufbauten verwenden, die für den PALLAS.75 entstehen — und umgekehrt.
Steuerung, Sensorik und Bedienseite auf ein vorhandenes Fahrzeug bringen. Der aufwendigste Fall — und der, bei dem die Frage nach der Verantwortung am schärfsten gestellt werden muss, siehe unten.
Eine Baugruppe, die für sich genommen keine bestimmte Funktion erfüllt, ist eine unvollständige Maschine. Dazu gehören eine Einbauerklärung und eine Montageanleitung, die angibt, unter welchen Bedingungen der Zusammenbau zur vollständigen Maschine ohne Beeinträchtigung von Sicherheit und Gesundheit gelingt. Beides liefern wir mit.
Die Rollenverteilung ist damit eindeutig: Wir haften für die Risiken, die von unserer Komponente ausgehen, sowie für Einbauerklärung und Montageanleitung. Sie verantworten als Endintegrator die sichere Integration und die abschließende CE-Kennzeichnung des fertigen Fahrzeugs.
Das ist keine Abwälzung, sondern die gesetzliche Aufteilung — und der Grund, warum wir vor einem Retrofit erst bewerten und dann bauen. Die Einordnung gehört fachlich zu Engineering & Zulassung.
Die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie (EU) 2024/2853 ist am 8. Dezember 2024 in Kraft getreten und ist bis zum 9. Dezember 2026 in nationales Recht umzusetzen. Für jeden, der Komponenten zuliefert oder verbaut, sind drei Punkte wesentlich:
Wir sprechen das hier an, weil es die Zusammenarbeit prägt: Wer eine Baugruppe von uns in sein Fahrzeug baut und dafür die CE übernimmt, sollte wissen, wie sich die Haftungslage ab diesem Datum verändert. Vertragliche Abgrenzung und Dokumentation sind ab dann mehr wert als vorher.